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Wohnheime, Tages- und Werkstätten für invalide Personen


Im Auftrag der Direktion des Innern, Sozialamt, Kanton Zug


2007









Mit Inkraftsetzung des «Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen» (Januar 2008) liegt die Finanzierung und Steuerung von Institutionen für invalide Personen in der Verantwortung der Kantone. Unser Mandat beinhaltete eine Bedarfsananlyse für den Kanton Zug für den Zeitraum 2008-2010. Dafür analysierten wir den Bestand und die aktuelle Nachfrage an Wohn-, Beschäftigungs- und Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und struktureller Einflussfaktoren.

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