GERONTOLOGIE CH fördert die interprofessionelle und interdisziplinäre Vernetzung von im Altersbereich tätigen Fachleuten und Organisationen und agiert als eine nationale Plattform für den Austausch, die Bereitstellung und die Verbreitung von Fachwissen und dessen Anwendung.
Für ihre Arbeit erhält GERONTOLOGIE CH Finanzhilfen des Bundes gemäss Art. 101bis AHVG. Die Bundessubventionen sind an das Ziel gebunden, dass ältere Menschen so lange wie möglich ein aktives und selbstbestimmtes Leben führen können. Im Rahmen der Konzeptanalyse sollte einerseits der Beitrag von GERONTOLOGIE CH hinsichtlich dieses Ziels aufgezeigt werden. Andererseits sollte überprüft werden, ob das Leistungspektrum angepasst werden muss, um den Kritierien gemäss Art. 101bis AHVG sowie den Bedürfnissen der Mitglieder und Stakeholder optimal zu entsprechen.
Die Analyse zeigt einen grossen Handlungsbedarf auf, um die Alterspolitik in der Schweiz zukünftig besser an den Bedürfnissen der älteren Menschen auszurichten (personenzentrierter Ansatz). GERONTOLOGIE CH leistet dank ihrer interdisziplinären Ausrichtung einen wichtigen Beitrag dazu. Alle Leistungen werden von den Mitgliedern, Stakeholdern sowie Expertinnen und Experten als wichtig beurteilt und entsprechen den Zielen gemäss Art. 101bis AHVG. Aufgrund der beschränkten Ressourcen muss GERONTOLOGIE CH allerdings Prioritäten setzen, wozu die Analyse eine strategische Grundlage liefert.
Im Auftrag von GERONTOLOGIE CH
2019
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