Empirische Erhebung über die Tätigkeiten von Landeskirche und Kirchgemeinden 2011

Der Kanton bewilligt nach dem Kirchengesetz einen Kostenbeitrag an die kantonalen kirchlichen Körperschaften. Die kirchlichen Körperschaften verpflichten sich im Gegenzug, über die Verwendung dieser Kostenbeiträge zu berichten. Da die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich in der Übergangsphase zu neuem Recht noch nicht über entsprechende statistische Grundlagen verfügte, mussten diese intern sowie bei den Kirchgemeinden mittels einer empirischen Erhebung gewonnen werden.
Im Auftrag des Kirchenrates der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich
2012
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